Nach Eingang des Urteils des Versicherungsgerichts VBE.2024.101 vom 17. September 2024 stellte die Beschwerdegegnerin am 4. November 2024 Rückfragen an den psychiatrischen estimed- Gutachter. Mit Einspracheentscheid vom 12. November 2024 hiess sie die am 22. Juni 2022 von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache gegen die Verfügung vom 24. Mai 2022 teilweise gut und anerkannte den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Übernahme der Kosten von zwei Sitzungen Physiotherapie pro Woche.