einen Psychiater geprüft werden müsse. Da diesbezüglich ein gerichtliches Verfahren hängig sei, könne die Rechnung der Klinik C._____ zurzeit nicht übernommen werden. Zudem lehnte sie das Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung ab. Nach Eingang des Urteils des Versicherungsgerichts VBE.2024.101 vom 17. September 2024 stellte die Beschwerdegegnerin am 4. November 2024 Rückfragen an den psychiatrischen estimed- Gutachter.