Am 26. Juli 2024 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung. In der Folge ging die Stellungnahme der esti- med-Gutachter vom 3. Juli 2024 zu den von der IV-Stelle gestellten Rückfragen bei der Beschwerdegegnerin ein. Mit Eingabe vom 4. September 2024 reichte die Beschwerdeführerin die Rechnung der Klinik C._____ für die Behandlung vom 18. April bis 13. Juni 2024 ein und bat die Beschwerdegegnerin um entsprechende Kostenübernahme. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2024 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit, dass die Unfallkausalität der aktuellen psychischen Beschwerden durch -4-