In der Folge kam sie indes auf diesen Entscheid zurück und anerkannte den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Übernahme der Kosten von zwei Sitzungen Physiotherapie pro Woche in Abänderung der Verfügung vom 24. Mai 2022 mit E-Mail vom 27. Juni 2024. Einen Anspruch auf eine höhere Beteiligung ihrerseits an den Taxikosten verneinte sie jedoch und bat um Rückmeldung, ob die Beschwerdeführerin mit dieser Lösung einverstanden sei oder ob sie den Erlass eines Einspracheentscheides wünsche.