Mit E-Mail vom 8. Mai 2024 lehnte die Beschwerdegegnerin zuerst eine Kostenübernahme für eine zusätzliche Physiotherapie zur Physiotherapie einmal pro Woche und zur Wassertherapie ebenfalls einmal pro Woche, begrenzt auf sechs Monate pro Jahr, für welche sie (einschliesslich Transportkosten von Fr. 34.00 pro Sitzung) mit Verfügung vom 24. Mai 2022 Kostengutsprache gewährt hatte, ab. In der Folge kam sie indes auf diesen Entscheid zurück und anerkannte den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Übernahme der Kosten von zwei Sitzungen Physiotherapie pro Woche in Abänderung der Verfügung vom 24. Mai 2022 mit E-Mail vom 27. Juni 2024.