In der Zwischenzeit war am 18. April 2024 für die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Kostenübernahme für eine ambulante Physiotherapie mit einer Frequenz von zweimal pro Woche gestellt worden. Mit E-Mail vom 8. Mai 2024 lehnte die Beschwerdegegnerin zuerst eine Kostenübernahme für eine zusätzliche Physiotherapie zur Physiotherapie einmal pro Woche und zur Wassertherapie ebenfalls einmal pro Woche, begrenzt auf sechs Monate pro Jahr, für welche sie (einschliesslich Transportkosten von Fr. 34.00 pro Sitzung) mit Verfügung vom 24. Mai 2022 Kostengutsprache gewährt hatte, ab.