Mit Urteil VBE.2022.245 vom 22. November 2022 hiess das Versicherungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde teilweise gut, hob den angefochtenen Einspracheentscheid auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil beteiligte sich die Beschwerdegegnerin durch die Unterbreitung von Zusatzfragen an dem von der IV-Stelle bei der estimed AG, Zug [estimed], in Auftrag gegebenen Gutachten, welches am 15. September 2023 erstattet wurde. -3-