Nach Einholung einer Beurteilung ihres beratenden Arztes sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. März 2022 ab dem 1. Juni 2020 eine auf einem Invaliditätsgrad von 60 % basierende Rente zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 25. Mai 2022 ab. Mit Urteil VBE.2022.245 vom 22. November 2022 hiess das Versicherungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde teilweise gut, hob den angefochtenen Einspracheentscheid auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.