Aus orthopädischer Sicht bestehe in einer angepassten Tätigkeit eine 20%ige Einschränkung aufgrund der dauerhaften Schmerzen (VB 195.5 S. 11 f.). Im medexperts- Gutachten wurden jedoch noch keine Kniebeschwerden mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit dokumentiert und es wurde von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit sowohl in der angestammten Tätigkeit ("unter Berücksichtigung der Adaption und der qualitativen Einschränkungen") als auch in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen (vgl. VB 157.1 S. 47 f.). Folglich kann eine neuanmeldungsrechtlich relevante Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegen der Ansicht von RAD-Arzt Prof. Dr. med.