5.2.2. Weiter ergeben sich aus dem SMAB-Gutachten Anhaltspunkte, dass seit dem medexperts-Gutachten jedenfalls in orthopädischer Hinsicht eine relevante Veränderung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin eingetreten ist. So führte der orthopädische SMAB-Gutachter aus, mit der Knieendoprothesenimplantation rechts sei die Arbeitsfähigkeit als Hauswartin nicht mehr gewährleistet, dies ab Januar 2020. Aus orthopädischer Sicht bestehe in einer angepassten Tätigkeit eine 20%ige Einschränkung aufgrund der dauerhaften Schmerzen (VB 195.5 S. 11 f.).