5.2. 5.2.1. RAD-Arzt Prof. Dr. med. B._____ hielt fest, dass im medexperts-Gutachten die Plausibilisierung der Polyneuropathie mittels elektroneurografischer Diagnostik erfolgt sei. Es hätten sich in dieser nur leichtgradige Auffälligkeiten gefunden, weshalb der medexperts-Gutachter nachvollziehbarerweise zum Schluss gekommen sei, dass die Polyneuropathie der grossen Fasern nur gering ausgeprägt sein könne. Die neurologische SMAB-Gutachterin habe es unterlassen, die rein subjektiven Angaben einer zunehmenden Sensibilitätsstörung im Bereich der Beine erneut elektrophysiologisch zu überprüfen.