Arbeiten unter extremen Temperaturschwankungen wie Hitze, Kälte, Nässe oder Zug sollten vermieden werden und darüber hinaus solche in körperlichen Zwangshaltungen (knieender und hockender Stellung) respektive solche mit erhöhtem Anspruch an die Standsicherheit wie auf Treppen, Leitern oder Gerüsten bzw. an anderen Orten mit Absturzgefahr. Die Beschwerdeführerin könne in einer angepassten Tätigkeit 8.5 Stunden pro Tag anwesend sein, wobei eine Einschränkung der Leistung in einem Umfang von 50 % bei neuropathischem Schmerzsyndrom mit entsprechend vermehrtem Pausenbedarf bestehe. Es bestehe folglich eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. Bei seinerzeit anamnestisch zunehmenden neuropathischen