Der Verfügung vom 22. Februar 2018 lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das medexperts-Gutachten vom 25. Oktober 2017 zugrunde, welches eine internistische, eine psychiatrische, eine neurologische und eine neuropsychologische Beurteilung vereinte. Interdisziplinär wurde darin eine leichtgradige, symmetrische bis allenfalls leicht rechtsbetonte, längenabhängige, sensomotorische Polyneuropathie mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit diagnostiziert. Die weiteren gestellten Diagnosen schränkten die Arbeitsfähigkeit nicht ein (VB 157.1 S. 43).