1.3. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 5. September 2022 wiederum zum Bezug einer Rente der IV an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assess- ment- and Business-Center AG, Bern [SMAB], vom 18. April 2024). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 28. November 2024 den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente.