1.2. Am 26. Februar 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Nach entsprechenden Abklärungen, in deren Rahmen diese ein polydisziplinäres Gutachten (Gutachten der medexperts ag, St. Gallen [medexperts], vom 25. Oktober 2017) einholte, verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 22. Februar 2018 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.