1. 1.1. Die 1965 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 5. Juni 2003 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Wiedereinschulung in die bisherige Tätigkeit, besondere medizinische Eingliederungsmassnahmen, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und verneinte schliesslich – in Bestätigung ihrer Verfügung vom 4. Februar 2005 – mit Einspracheentscheid vom 20. Juli 2005 einen Leistungsanspruch der Beschwerdeführerin.