1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 21. März 2024 aufgrund des Verlustes der Stelle bei der A._____ AG per 31. Januar 2024 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte am 6. August 2024 bei der Beschwerdegegnerin die Ausrichtung von Arbeitslosentaggeldern ab Februar 2024. In der Folge bezog die Beschwerdeführerin ab März 2024 Taggelder der Beschwerdegegnerin. Mit Verfügung vom 7. Februar 2025 wies die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin rückwirkend ab, da der Ehemann der Beschwerdeführerin weiterhin eine arbeitgeberähnliche Stellung in der A._____ AG innehabe.