Gleichzeitig führte er aus, für "Ergotherapie, Physiotherapie etc." solle der Beschwerdeführer jeden Tag eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen können. Dies steht im Widerspruch sowohl zur Einschätzung der Ärzte der Rehaklinik D._____ als auch der Kreisärzte der Suva, welche je eine vollständige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit ohne zeitliche Einschränkungen attestierten (vgl. E. 2.1.2 und 2.1.3 hiervor). Prof. Dr. med. G._____ führte auch nicht weiter aus, weshalb die -6-