4. 4.1. Prof. Dr. med. G._____ führte in der RAD-Aktenbeurteilung vom 27. Januar 2024 (VB 65) aus, er verweise in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit auf die Empfehlungen im Austrittsbericht der Rehaklinik D._____ (VB 36 S. 3). Demnach sei eine sehr leichte Arbeit ganztags zumutbar. Gleichzeitig führte er aus, für "Ergotherapie, Physiotherapie etc." solle der Beschwerdeführer jeden Tag eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen können.