_ in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit in einer angepassten Tätigkeit. Demnach sei eine sehr leichte Arbeit ganztags zumutbar. Beidseits dürfe kein maximaler Krafteinsatz gefordert werden, des Weiteren dürfe keine Exposition gegenüber Kälte oder Hitze erfolgen. Aus Sicherheitsgründen sei das Ersteigen von Leitern und Gerüsten nicht opportun. Für Ergotherapie und Physiotherapie etc. solle allerdings jeden Tag eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch genommen werden können. Dieses Tätigkeitsprofil habe ab sechs Wochen postoperativ (Ende April 2023) Gültigkeit erlangt. Bis dahin habe eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestanden (VB 65 S. 2 f.).