Leiterbesteigen. Keine Tätigkeiten unter schlechten Wetterverhältnissen wie Kälte und / oder Nässe. Keine Arbeiten, welche ein kraftvolles Zupakken mit der linken und / oder rechten Hand erforderten. Ansonsten bestünden keine anderen Einschränkungen, insbesondere nicht zeitlicher Natur (VB 59.15 S. 11 f.)