Diese Voraussetzungen lauteten wie folgt: Keine repetitiven und höchstens leichte Drehbewegungen des linken und rechten Unterarmes. Keine Tätigkeiten, welche mit Vibrationen und / oder Schlägen für beide obere Extremitäten verbunden seien. Keine Tätigkeiten, welche mit Stossen / Ziehen von schweren und sehr schweren Lasten mit beiden Armen verbunden seien. Kein Tragen und / oder Heben sowie Bewegen von schweren bis sehr schweren Lasten mit einem Hubwagen ohne Eigenbetrieb. Aus Sicherheitsgründen keine Gerüstarbeiten und kein -4-