2.1.3. Mit bidisziplinärer ärztlicher Beurteilung vom 8. September 2023 hielten die Kreisärzte der Suva Dr. med. E._____, Facharzt für Neurologie, und med. pract. F._____, Facharzt für Chirurgie, gestützt auf die Ergebnisse der von ihnen am 7. September 2023 durchgeführten Untersuchung fest, die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als Gipser / Trockenbauer sei für den Beschwerdeführer aus unfallchirurgischer bzw. versicherungsmedizinischer Sicht nicht geeignet. Aktuell und künftig sei in einer angepassten leichten Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben. Diese Voraussetzungen lauteten wie folgt: