2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Februar 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.4. Mit Eingabe vom 16. Juni 2025 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente mit Verfügung von 21. Mai 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 73) zu Recht verneint hat. 2. 2.1. 2.1.1. Aus den relevanten medizinischen Akten geht Folgendes hervor: