Die Beschwerdegegnerin nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und stellte dem Beschwerdeführer daraufhin die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. Mai 2024 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. Mai 2024, die ihm am 21. Dezember 2024 zugestellt wurde, erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 21. Mai 2024 sei aufzuheben.