1. Der 1994 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund unfallbedingter Beschwerden an der linken Hand (Unfallereignis vom 3. Juni 2020) und rechten Hand (Unfallereignis vom 26. Dezember 2021) am 23. März 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein. Die Beschwerdegegnerin nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und stellte dem Beschwerdeführer daraufhin die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.