In der Folge gewährte sie dem Beschwerdeführer berufliche Integrationsmassnahmen in Form eines Aufbautrainings vom 8. Januar bis 15. Dezember 2024 unter Zusprache entsprechender Taggelder. Nachdem das Aufbautraining per 15. November 2024 vorzeitig abgebrochen worden war, sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem RAD und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 26. Mai 2025 ab 1. November 2024 eine ganze Invalidenrente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Mai 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Juni 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: