Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Groupe Mutuel) ein und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). In der Folge gewährte sie dem Beschwerdeführer berufliche Integrationsmassnahmen in Form eines Aufbautrainings vom 8. Januar bis 15. Dezember 2024 unter Zusprache entsprechender Taggelder.