1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 30. August 2023 aufgrund einer schweren Depression sowie einer Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Groupe Mutuel) ein und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).