In dem im Rahmen der Neuanmeldung eingereichten Bericht von Dr. med. C._____ vom 29. April 2024 führte dieser aus, "bezüglich der reaktiven, möglicherweise endogenen Depression" werde der Beschwerdeführer durch Gesprächstherapie und mit Antidepressiva behandelt. Dies sei je nach Situation des Beschwerdeführers ausreichend. Des Weiteren habe dieser aufgrund einer Sprachbarriere nicht von einem "niedergelassenen" Psychiater behandelt werden wollen. Die psychologische Unterstützung werde gegenwärtig durch die Praxis von Dr. med. C._____ gewährleistet (VB 66 S. 29 f.).