4. 4.1. Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer, nach zahlreichen früheren Eingriffen, am 30. Mai 2024 eine laparoskopisch-roboteras- sistierte Nephroureterektomie links mit Entfernung einer Blasenmanschette durchgeführt wurde (vgl. den Austrittsbericht des Universitätsspitals Zürich [USZ] vom 5. Juni 2024 in VB 84 S. 13 f.). In der Beurteilung bezüglich der knapp drei Monate später erfolgten Verlaufskontrolle (Verlaufszystoskopie) vom 21. August 2024 wurde über einen erfreulichen postoperativen Verlauf berichtet. In der Urethrozystoskopie seien keine Hinweise auf ein Rezidiv gefunden worden (VB 84 S. 12). Gemäss dem Bericht vom 4. Dezember 2024