2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Zusprache einer Invalidenrente. 2.2. Mit Schreiben ebenfalls vom 11. Juli 2025 (Postaufgabe am 4. August 2025) beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 14. August 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.