1.2. Am 28. Juni 2024 meldete sich der Beschwerdeführer – wiederum unter Hinweis auf einen Blasentumor – erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV (berufliche Integration, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin zog im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen unter anderem die Akten der Krankentaggeldversicherung des Beschwerdeführers bei. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 18. Juni 2025 schliesslich einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.