1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Mitarbeiter in der Endmontage ("Maschinenendprüfung") tätig gewesen, als er sich am 3. September 2018 unter Hinweis auf einen Blasentumor bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Mit Verfügung vom 13. November 2019 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in der Folge nach entsprechenden Abklärungen eine vom 1. März bis 31. August 2019 befristete halbe Rente zu.