E. 3.2. hiervor) zu Recht darauf hingewiesen, dass die Folgen des Morbus Ledderhose bisher jeweils nicht zu einer längerdauernden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit geführt hätten, was auch für das letzte, im Januar 2024 festgestellte und im Folgemonat operierte Rezidiv (normale Belastung zwei Wochen postoperativ) zutrifft (vgl. VB 50 S. 4 ff.).