So ist beispielsweise dem Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit / Haushalt vom März 2023 zu entnehmen, dass zwar Rücken- und Fussschmerzen aufgrund des Morbus Ledderhose aufträten. Neurologische Beschwerden träten dabei jedoch nicht auf (VB 20 S. 1). Sodann waren Kopfschmerzen oder neurologische Beschwerden im Allgemeinen im weiteren Verlauf des IV-Verfahrens kein Thema mehr und wurden vom Beschwerdeführer denn auch im Einwandverfahren nicht erwähnt. Vielmehr bestätigte der Beschwerdeführer am 19. Oktober 2023 gegenüber der Beschwerdegegnerin telefonisch selbst, - 10 -