Gestützt darauf schloss Dr. phil. G._____ auf eine Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion (ICD-10 F43.2) bei Veränderung von sozialen Umständen (Umzug, schwere Erkrankung des Vaters, Konflikte mit dem Sozialamt) und eine psychische Verhaltungsstörung durch Cannobinoide [recte: Cannabinoide] (ICD-10 11/12.2, Abhängigkeitssyndrom). Weiter führt er aus, dass eine detaillierte Arbeitsfähigkeitsbeurteilung nicht stattgefunden habe, jedoch davon auszugehen sei, dass der Patient aus fachpsychologischer Sicht zumindest eine Teilarbeitsfähigkeit aufweise. Bezüglich des weiteren Vorgehens sei eine Indikation für eine sozialpsychiatrische/psychologische Begleitung indiziert.