5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht unter anderem geltend, die Beschwerdegegnerin habe den Sachverhalt in psychiatrischer und neurologischer Hinsicht sowie in Bezug auf den Morbus Ledderhose ungenügend abgeklärt. Die Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____ sei mangelhaft, weshalb eine polydisziplinäre Begutachtung angezeigt sei (Beschwerde, Ziff. 33 ff.).