So sei eine angepasste Tätigkeit wechselbelastend, überwiegend sitzend, körperlich leicht, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächern, ohne repetitives Begehen von Treppen, ohne Zwangshaltungen für die Wirbelsäule, ohne hohe Anforderungen an die Feinmotorik der rechten Hand und ohne repetitive Umwendbewegungen derselben. Er hielt daran fest, dass in einer solchen angepassten Tätigkeit nach wie vor eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestünde (VB 70 S. 2).