Dr. med. B._____ gelangte zum Schluss, dass der medizinische Sachverhalt hinreichend abgeklärt worden sei, weshalb weitere medizinische Abklärungen nicht angezeigt seien. Das Zumutbarkeitsprofil sei indes zu vervollständigen. So sei eine angepasste Tätigkeit wechselbelastend, überwiegend sitzend, körperlich leicht, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächern, ohne repetitives Begehen von Treppen, ohne Zwangshaltungen für die Wirbelsäule, ohne hohe Anforderungen an die Feinmotorik der rechten Hand und ohne repetitive Umwendbewegungen derselben.