Auch könne aus den wie bereits gemäss dem besagten Bericht des Schmerzzentrums des Spital E._____ (vgl. E. 3.3. hiervor) nun auch anlässlich der Erstkonsultation bei der Psychiatrischen Dienste F._____ am 20. Dezember 2022 im Vordergrund stehenden sozioökonomischen Faktoren (Veränderung von sozialen Umständen, Umzug, schwere Erkrankung des Vaters, Konflikte mit dem Sozialamt; vgl. VB 19 S. 9 ff.10) kein negativer Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit abgeleitet werden (VB 70 S. 2). -5-