3.4. Nachdem der Beschwerdeführer im Vorbescheidverfahren diverse Einwände geltend gemacht hatte, nahm Dr. med. B._____ am 20. März 2025 zu den Vorbringen des Beschwerdeführers Stellung. Er führte dabei im Wesentlichen aus, dass bereits seine Aktennotiz vom 6. Mai 2024 (VB 51; vgl. E. 3.3. hiervor) über die komplikationsfrei verlaufene Resektion der plantaren Fibromatose (M. Ledderhose), bzw. des indolenten Knotens an der Innenseite der Fascia plantaris und deren nachvollziehbare 100%ige Arbeitsunfähigkeit "informiert habe". Ein (erneutes) Rezidiv des Morbus Ledderhose sei nicht dokumentiert.