In der angestammten Tätigkeit bestünde mit Eintreten des Gesundheitsschadens vom 24. Mai 2023 bis aktuell eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Die Operationen vom 29. November 2019, vom 23. Juni 2021 und vom 19. April 2022 hätten nicht zu einer längerdauernden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit geführt. Eine körperlich schwere Tätigkeit sei dauerhaft nicht mehr zumutbar. In einer angepassten Tätigkeit bestünde indes aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit, welche sofort in einem 100 %-Pensum aufgenommen werden könne. Eine solche angepasste Tätigkeit sei wechselbelastend, körperlich leicht, ohne Zwangshaltungen für die Wirbelsäule, -4-