"1. Es sei die Verfügung vom 04.06.2025 aufzuheben. 2. Es seien dem Versicherten die gesetzlichen Leistungen nach IVG auszurichten. 3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen und diese anzuweisen, ein polydisziplinäres Gutachten einzuholen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Weiter ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und der Einsetzung seines Rechtsvertreters als unentgeltlichen Rechtsbeistand.