und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 9. Februar 2022 zugrunde. Dieser führte zusammengefasst aus, es bestünden Rhizarthrosen beidseits, eine leichte Tendovaginitis de Quervain im 1. Strecksehnenfach links und eine Stammnervenkompressionssymptomatik des Nervus medianus und Nervus ulnaris beidseits. Diese Diagnosen hätten zu keinem Zeitpunkt zu Funktionseinbussen oder einer längerdauernden Arbeitsunfähigkeit geführt.