Die bildgebend beschriebene tieflumbale Facettengelenksarthrose könne klar nicht als relevanter Gesundheitsschaden oder organisches Substrat der vom Beschwerdeführer geschilderten Beschwerden qualifiziert werden. Die vom Beschwerdeführer am 11. März 2025 geschilderten Schmerzen in Arm und Schulter, im Rücken und in der Halswirbelsäule beruhten auf subjektiver Sinneswahrnehmung und seien "ebenso wie Bagatellunfallmeldungen, ein Schadensfallbericht der Suva oder das Curriculum Vitae zur Veranschaulichung einer Erwerbsbiografie, nicht geeignet, die angemeldeten gesundheitlichen Einschränkungen zu objektivieren".