Des Weiteren seien ein halbes Jahr nach der Prellung der Lendenwirbelsäule vom 15. Juli 2024 klinisch keine Pathologien mehr dokumentiert worden. Die bildgebend beschriebene tieflumbale Facettengelenksarthrose könne klar nicht als relevanter Gesundheitsschaden oder organisches Substrat der vom Beschwerdeführer geschilderten Beschwerden qualifiziert werden.