2. Der angefochtenen Verfügung lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Beurteilung des RAD-Arztes Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 12. Mai 2025 zugrunde. Zusammengefasst führte dieser aus, mit Blick auf die "möglicherweise" am 30. Juli 2023 [...] erlittene Schulterluxation rechts hätten bereits bei der Erstkonsultation am 31. August 2023 keine Funktionsdefizite verifiziert werden können. Des Weiteren seien ein halbes Jahr nach der Prellung der Lendenwirbelsäule vom 15. Juli 2024 klinisch keine Pathologien mehr dokumentiert worden.