"1. Die Verfügung vom 4. Juni 2025, zugestellt am 7. Juni 2025, sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer Leistungen der Invalidenversicherung (Eingliederungsmassnahmen, allenfalls Rentenleistungen nach Ablauf des Wartejahres) auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 4. Juni 2025 aufzuheben und die Angelegenheit sei an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese nach Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen erneut über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers entscheide.