1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Berufskunde-Lehrer tätig und meldete sich am 14. November 2024 unter Hinweis auf Schulterbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen und Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verneinte die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 4. Juni 2025 einen Leistungsanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Juli 2025 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: